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Hotnews:
Wer im Internet ein Wasserbett bestellt hat, es zu Haus befüllt und sich dann gegen das Bett entscheidet, hat Anspruch auf volle Rückerstattung des Geldes. Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof die Rechte von Internet-Kunden. Der Anbieter habe das Risiko der Rückgabe zu tragen.
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